Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit an der Grundschule "Leipziger Straße"

 

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Schulsozialarbeiterin: Yvonne Franke 

 

Telefon: 01756739085

 

Email: yvonne.franke@internationaler-bund.de


Träger: Internationaler Bund (IB) Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste NL Sachsen-Anhalt - Betrieb Nord- Schulsozialarbeit


Wann bin ich zu erreichen?

In der Regel bin ich Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 15.00 Uhr in der Schule erreichbar und nach Vereinbarung.

Mein Büro befindet sich im Eingang 1 in der unteren Etage im Raum 1.2.11 (schräg gegenüber vom Sekretariat)

Schulsozialarbeit ist ...

... zuhören, ermutigen, motivieren, unterstützen, helfen, vertrauen, beraten, informieren, aufklären, begleiten, betreuen, vernetzen, vermitteln, verändern, vorbeugen, unterbrechen, gestalten, schlichten, anbieten, bestärken, teilnehmen, inszenieren, ...

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit richten sich an alle am System Schule beteiligten Kinder, Lehrkräfte, Eltern und Familien sowie an das soziale Umfeld der SchülerInnen. Im Vordergrund stehen Kinder und Jugendliche mit individuellen Verhaltensproblemen und/oder sozialer Benachteiligung, bei denen die spätere Integration in das Erwerbsleben und die Gesellschaft gefährdet ist. Die Angebote können von allen genannten Personengruppen kostenlos, freiwillig und bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden.

 

Die Ziele des Angebots

Schulsozialarbeit verfolgt das Ziel, Schüler und Schülerinnen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen zu unterstützen und zu fördern. Sie trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen, indem sie Ausgrenzungen entgegenwirkt und Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund bei der Integration in ihrem neuen Umfeld zur Seite steht. Durch gezielte sozialpädagogische Hilfe leistet sie einen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss der Schulzeit und einem gut vorbereiteten Übergang in die Berufsausbildung. In enger Kooperation mit Eltern, Lehrer und Lehrerinnen übernimmt die Schulsozialarbeit eine "Mittlerrolle" zwischen den Sozialisationsinstanzen. Sie fördert Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler. Die Schulsozialarbeit leistet durch entsprechende Präventionsangebote einen Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz. Hierbei greift sie auf ein umfangreiches Netzwerk zurück.

Angebote und Aufgaben der Schulsozialarbeit

Hilfen im Einzelfall

  • individuelle Unterstützung von SchülerInnen in besonderen Lebenslagen (Krisengespräche, Einzelgespräche bei persönlichen Problemlagen, etc.)
  • Beratung für Eltern hinsichtlich Erziehungs- und Entwicklungsfragen des Kindes (z.B. Streitschlichtung, Unterstützung bei Schulangst, ggf. Vermittlung an Beratungsstellen)
  • Beratung von Eltern zum Bildung – und Teilhabepaket BuT (Förderung von Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Lernhilfen, Freizeitangebote)
  • Beratungsgespräche für Lehrkräfte
  • Vermittlung zwischen SchülerInnen/Eltern und unterstützenden Einrichtungen (Nachhilfe, Beratungsstellen, Jugendamt, offene Jugendarbeit, Vereine, andere soziale Verbände)
  • Krisenintervention, Streitschlichtung

 

Gruppenarbeit/Projekte

  • soziales Kompetenztraining z.B. Respektvoll miteinander sprechen- Konflikte vorbeugen
  • bedarfsorientierte Projekte in den Klassen
  • Lern- und Konzentrationstraining
  • Begleitung von Klassenausflügen
  • Spiel- und Beschäftigungsangebote in den Pausen und nach dem Unterricht
  • Organisation außerschulischer Freizeit- und Ferienangebote
  • schulbezogene Netzwerkarbeit

Informationen zum Bildung- und Teilhabepaket

Schüler und Eltern werden von dem Sozialarbeiter in der Antragstellung nach Förderung durch das Paket „Bildung und Teilhabe BuT“ beraten und unterstützt.


Das Bildungspaket umfasst Förderung in den Bereichen:


Kultur, Sport, Mitmachen:
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.


Schulbedarf:
Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ihnen zweimal jährlich ein Zuschuss überwiesen – zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum zweiten Halbjahr 30 Euro, insgesamt also 100 Euro.


Schülerbeförderung:
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet. (nicht zutreffend für Grundschule)


Lernförderung:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.


Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.


Tagesausflüge und Klassenfahrten:
Eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas werden zusätzlich finanziert. Die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

 

 

   

 




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